

Die Camphill Schulgemeinschaft Föhrenbühl
ist Lern- und Lebensort
für Kinder und Jugendliche,
die aufgrund ihres Anders-Erscheinens,
oder die durch das Stigma der Behinderung
in der Verwirklichung ihrer Rechte
auf Bildung,
auf freie Entfaltung der Persönlichkeit,
auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
In Absetzung zu defizitorientierten Bezeichnungen des Zustands der Behinderung wird in der anthroposophischen Heilpädagogik und Sozialtherapie überwiegend von Seelenpflege-Bedürftigkeit gesprochen. Dieser von Rudolf Steiner 1924 neu formulierte Terminus will einerseits die distanzierende Stigmatisierung überwinden, die den meisten Begriffen innewohnt, die Behinderung kennzeichnen (Bildungsunfähigkeit, geistige Behinderung), andererseits auf den Bereich hinweisen, in dem der in seiner Entwicklung verzögerte oder gestörte Mensch der Zuwendung und Hilfe bedarf.
Die heilpädagogische Arbeit in Föhrenbühl orientiert sich an der Idee einer Schulgemeinschaft. Ein Großteil der Mitarbeiter lebt mit den seelenpflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen in Hausgemeinschaften oder Wohngruppen zusammen. Dadurch entsteht eine mitmenschliche Unmittelbarkeit, in der sich das seelenpflegebedürftige Kind entfalten kann und welche weit mehr umfasst, als die Summe der einzelnen heilpädagogischen Aufgabenstellungen und Maßnahmen.
Die Camphill-Bewegung blickt auf eine über sechzigjährige Geschichte zurück. Ihren Ausgang nahm sie im Jahre 1939 in Camphill, einem schottischen Landsitz, wo der Wiener Arzt Dr. Karl König zusammen mit einer Gruppe von Emigranten eine erste dieser Gemeinschaften begründete. Seine Intention bestand in der Suche nach einer Lebensform, die dem seelenpflegebedürftigen Menschen die ihm notwendigen Hilfen zur Verfügung stellt und in der er sich als Person - auch jenseits seiner Behinderung - verwirklichen kann. Dies war für König untrennbar verbunden mit der Gemeinschaftsbildung der Mitarbeiter, die sich - stets im Hinblick auf die Gegebenheiten der Zeit - um immer neue Formen des sozialen Zusammenwirkens bemühten.
Seither sind weltweit etwa 100 solcher Einrichtungen in Großbritannien, Holland, den USA, Südafrika, Skandinavien, der Schweiz, in Österreich, Frankreich und den ehemaligen Ostblockstaaten entstanden. In Deutschland gibt es zur Zeit (2007) 12 Einrichtungen. Ein besonders enger Arbeitszusammenhang besteht für Föhrenbühl aufgrund der gemeinsamen Schulgenehmigung mit den benachbarten Camphill Schulgemeinschaften Bruckfelden (Frickingen) und Brachenreuthe (Überlingen).
Heilpädagogische Arbeit ist grundsätzlich eine interdisziplinäre Aufgabe. Sie wird von Heil- und Sonderpädagogen, Heilerziehungspflegern, Therapeuten verschiedener Richtungen, Krankenschwestern, Ärzten und Angehörigen weiterer Sozialberufe getragen. Interdisziplinäre Arbeit bedeutet einerseits Differenzierung in unterschiedliche Fachbereiche, andererseits aber auch das Bewusstsein für die gemeinsame Aufgabe und die Bereitschaft, das Tun des anderen zu unterstützen, es mitzutragen oder bei Bedarf zu ersetzen. Erst auf einer solchen Grundlage kann sich eine heilpädagogisch wirksame Gemeinschaft entfalten.
Kern dieses heilpädagogisch ausgerichteten Zusammenwirkens sind in Föhrenbühl die Hausgemeinschaften und Wohngruppen. In ihnen leben 6 bis 15 seelenpflegebedürftige Kinder und Jugendliche unter einem Dach mit ihren Betreuern. Innerhalb der Hausgemeinschaft betreut jeweils ein Mitarbeiter eine Gruppe von 2 bis 3 Kindern.
In einer gemeinschaftsorientierten Struktur wird den dort lebenden Kindern und Jugendlichen ein schützender und gleichzeitig entwicklungsanregender Lebensraum zur Verfügung gestellt. Das Leben der Hausgemeinschaften und Wohngruppen ist bestimmt durch die Aufgaben des Alltags, dessen bloße Bewältigung viele Kinder vor große Probleme stellt.
Dem kleineren Kind muss die Hausgemeinschaft vorwiegend Hülle geben und dadurch helfen, die zumeist noch gestörte Einheit von Seelischem und Leiblichem aufzubauen. Im späteren Lebensalter, besonders im Jugendalter, kommt es darauf an, aus dem schützenden Umkreis heraus die Verselbständigung hinsichtlich Welterfahrung und gesellschaftlicher Begegnung zu unterstützen. Unter dem Konzeptbegriff «Trainingswohnen» lernen Jugendliche und Heranwachsende die Gestaltung ihres Alltags in eigener Verantwortung. Derartige Wohngruppen werden den Bedürfnissen entsprechend immer wieder neu zusammengestellt. Die sozialpädagogische Begleitung erfolgt im Sinne von Assistenz und Beratung.
Da eine Vielzahl von Kindern nicht über die grundlegende Sicherheit in Raum und Zeit verfügt, muss eine rhythmische Lebensführung gewährleistet sein, die Defizite ausgleichen kann und zugleich therapeutisch deren Bewältigung anregt. Die allgemeine atmosphärische Wirkung muss ergänzt werden durch spezielle heilpädagogische Handlungen und Haltungen, die der Problematik des Kindes entsprechen. Die konkreten Maßnahmen erstrecken sich von medizinisch ausgerichteter Intensivpflege bis hin zu unterschiedlichen Formen von Begleitung und Assistenz.
Bereits aus solchen Andeutungen zeigt sich, dass die Wohnbereiche mehr als ein bloßes Internat sind, das in der Hauptsache dazu da ist, dem Kind den Schulbesuch außerhalb des elterlichen Wohnortes zu gewährleisten, sondern dass es sich hier um einen zentralen heilpädagogischen Bereichs mit eigenständig ausgebildetem Profil handelt.
Der Kindergarten von Föhrenbühl wird integrativ geführt. Neben den seelenpflegebedürftigen Kindern sind es Kinder aus den umliegenden Gemeinden, die hier eine ihrem Alter entsprechende Anregung und Förderung erfahren. Die Kindertagesstätte nimmt Kinder bereits ab dem zweiten Lebensjahr auf. Das Konzept des Kindergartens orientiert sich an der Waldorfkindergartenpädagogik. Einzelne, besonders hilfebedürftige Kinder erhalten die notwendige Unterstützung durch Individual- und Kleingruppenförderung im Rahmen des Schulkindergartens. In der täglichen Gemeinsamkeit nehmen die schwächeren Kinder von den geschickteren wertvolle Nachahmungs- und Entwicklungsimpulse auf. Letzteren hingegen wird es zur selbstverständlichen Gewohnheit, Rücksicht zu nehmen und Hilfen zu geben.
Neben dem Leben im Haus kommt der Schule große Bedeutung zu. Hier findet das Kind Förderung in jahrgangsorientierten Klassen, in denen Unterrichtsinhalte und Lebensalter biographisch relevant auf der Grundlage des Waldorflehrplans zusammengeführt werden. Ziel ist es, die individuellen Fähigkeiten eines jeden Kindes zu erweitern und im Zusammenhang damit seine Möglichkeit der Welterfahrung zu steigern. Auch hier wird, dem Lebensalter gemäß, in jüngeren Jahren mehr Wert auf die seelisch-leibliche Entwicklung des Kindes gelegt, im Jugendalter mehr seine soziale und gesellschaftliche Verselbständigung unterstützt.
Die Lehrkräfte der Schule arbeiten auf der Grundlage der Pädagogik und Heilpädagogik Rudolf Steiners und verfolgen dementsprechend ein ganzheitliches, am Waldorfschul-Gedanken orientiertes Bildungskonzept. Neben der Entwicklung des kindlichen Erkenntnisvermögens kommt der Bildung des Gefühls und des Willens durch die Pflege künstlerischer und handwerklicher Tätigkeiten besonderes Gewicht zu.
Jedes Kind gehört während der ersten acht Schuljahre einer weitgehend konstanten Klassengruppierung an, die nach und nach unter der Führung eines verantwortlichen Klassenlehrers zu einer Lern- und Schicksalsgemeinschaft heranwächst.
In den Klassen werden Kinder mit unterschiedlichen Behinderungen zusammen unterrichtet. Das oft erhebliche Leistungsgefälle der Schüler macht Differenzierungen im Lernangebot und in der Unterrichtsorganisation notwendig. So folgen auf den täglichen ca. anderthalbstündigen Hauptunterricht für die Gesamtklasse Förder- und Fachstunden für Schülergruppen, die aufgrund ähnlicher Leistungsbefähigung klassenübergreifend zusammengestellt sind.
Die Schulzeit erfährt nach dem 9. Schuljahr einen deutlichen Einschnitt: Die Jugendlichen wechseln in den Werkstufenbereich. An die Stelle des einen Klassenlehrers treten Fachlehrer und Tutoren. Die Welt der Arbeit ist wichtiger Unterrichtsinhalt, um die jungen Menschen auf ihr späteres Leben als Erwachsene vorzubereiten. In über 10 Werkstätten werden die Schüler mit unterschiedlichen Materialien, den entsprechenden Bearbeitungstechniken und seriellen Arbeitsabläufen vertraut gemacht. Der Epochen- und Kunstunterricht sowie die Förderung der Kulturtechniken finden in modifizierter Form Fortsetzung. Stellvertretend für die veränderte pädagogische Intention seinen einige Aufgabenstellungen genannt:
Das Recht zum Besuch der Sonderschule lässt über die 12 Pflichtschuljahre hinaus die Möglichkeit individueller Schulverlängerungsjahre zu.
Unterricht im heilpädagogischen Sinne bedeutet stets die Aufnahme therapeutischer Prinzipien und Methoden in das Unterrichtsgeschehen und setzt daher individuelle Diagnostik voraus. Darüber hinaus kommen bei jedem Kind weitere einzeltherapeutische Maßnahmen außerhalb des Schulunterrichts zur Anwendung. Hierbei handelt es sich um Physiotherapie, Heileurythmie, Sprachtherapie, Musiktherapie und anderes mehr. Im Sinne des Zusammenwirkens von Unterricht und Therapie werden die einzelnen Maßnahmen eng aufeinander abgestimmt.
Entscheidend für Schule und Therapie ist das Anliegen, jedes Kind, unabhängig von der Schwere seiner Behinderung, in seiner individuellen Entwicklung anzuregen, wobei offen bleiben muss, zu welchen manifesten Fähigkeiten und Fertigkeiten es gelangen kann. Maßstab der Leistung kann nur das einzelne Kind selbst in seinen Bedingungen und Möglichkeiten sein. Für das Kind ist die Tatsache, dass es sich in einer sozialen Gemeinschaft weiterentwickeln kann, eine bedeutsame biographische Erfahrung. Sie gilt für jedes, selbstverständlich auch für das schwerstmehrfachbehinderte Kind.
Im Sinne des interdisziplinären Ansatzes kommt der Zusammenarbeit mit dem Arzt große Bedeutung zu. Da jede Behinderung auch als seelisch-leiblicher Phänomenzusammenhang zu sehen ist, ergibt sich oft die Notwendigkeit, das seelenpflegebedürftige Kind konstitutionell zu behandeln, was in Föhrenbühl auf der Basis der durch die anthroposophische Methode erweiterten Medizin geschieht.
Aufgabenfelder des ärztlichen Bereichs in Föhrenbühl sind:
Aufgaben dieser Art sind unverzichtbarer Bestandteil der Arbeit einer heilpädagogisch ausgerichteten Gemeinschaft, auch wenn nur ein begrenzter Teil dieser Leistungen durch Abrechnung mit den Krankenkassen finanziell gedeckt wird.
Aufgrund schulorganisatorischer Entscheidungen ist der Bereich Frühförderung schwerpunktmäßig in der Schulgemeinschaft Brachenreuthe (Überlingen) angesiedelt.
In Föhrenbühl leben 110 seelenpflegebedürftige Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus besuchen ca. 25 Tagesschüler den Kindergarten und die Schule. Die Einrichtung arbeitet aufgrund ihres besonderen Leistungsspektrums überregional, d.h. das Einzugsgebiet umfasst die gesamte Bundesrepublik.
Aufnahme finden Kinder und Jugendliche in einem weiten Spektrum bezüglich Art und Ausprägung ihrer Behinderung – vorausgesetzt, es steht ein entsprechender Schul- und Wohnplatz zur Verfügung und es ist die Refinanzierung der notwendigen Leistungen gesichert. Dazu gehören einerseits Schüler, deren Leistungen im Grenzbereich zur Förderschule liegen, aber auch schwerstmehrfachbehinderte Kinder, die weder gehen noch sprechen können.
Die Aufnahme im schulrechtlichen Sinn ist möglich für
Gerade das Zusammenwirken der verschiedenen Behinderungen und Behinderungsgrade ist von wesentlicher Bedeutung für das heilpädagogische Klima der Einrichtung. Es bestimmt das Zusammenleben der Kinder untereinander und ermöglicht in der Begegnung z.T. extremer Verhaltenseinseitigkeiten einen allmählichen, subtilen Ausgleichsprozess.
Zur Gesamtheit der Kinder und ihrer sozialen Bezüge gehören auch die Mitarbeiterkinder, die einen wesentlichen Anteil zum gedeihlichen, lebensoffenen Klima von Föhrenbühl beitragen. Aufgabe der Diagnostik des seelenpflegebedürftigen Kindes ist es, seinen Förderbedarf zu erkennen und dementsprechende unterstützende Maßnahmen zu veranlassen. Gleichzeitig erscheint das durch Behinderung eingeschränkte Kind im Zusammenleben aller nicht als defizitäres Wesen, sondern als Mitmensch. Es erfährt eine wirkungsvolle Form der Integration, die seine und die Bedürfnisse anderer in einen lebensvollen Ausgleich bringt.
Die Kinder kommen nicht nur aus allen Teilen Deutschlands, sondern auch aus allen gesellschaftlichen Schichten. Die meisten kommen - angeregt durch Schulen, Ärzte oder Behörden - aufgrund der Initiative ihrer Eltern nach Föhrenbühl. Da der Aufnahmegrund fast immer in der Behinderung des Kindes zu sehen ist, werden die Kosten in der Regel nach § 93 BSHG (Eingliederungshilfe) übernommen. In einzelnen Fällen ist auch die Zuständigkeit der Jugendhilfe gegeben.
Die Aufnahme in eine Heimeinrichtung stellt in aller Regel nicht nur für die Kinder und Jugendlichen, sondern auch für deren Eltern einen bedeutsamen Lebenseinschnitt dar. Meist sind der Aufnahme Stresssituationen vorausgegangen, die im Lauf der Zeit verarbeitet werden müssen. Die Mitarbeiter sind häufig dazu aufgerufen, Eltern und Kindern zu einem Neuaufbau ihrer Beziehung zu verhelfen. In Ergänzung zu individuellen Beratungsgesprächen werden regelmäßige Elternbegegnungen angeboten, in denen ein tieferes Verständnis sowohl für das eigene Kind, als auch für die Heilpädagogik auf anthroposophischer Grundlage erarbeitet wird.
Die Eltern bzw. die gesetzlichen Betreuer der seelenpflegebedürftigen Kinder und Jugendlichen wählen aus ihrer Mitte Elternvertreter. Diese werden über die wesentlichen Ereignisse in der Einrichtung informiert und zu den entsprechenden Entscheidungen gehört. Elternvertreter sind Ansprechpartner für alle Fragen, die das Verhältnis Einrichtung – Eltern – Mitarbeiter betreffen. Sie stehen vor allem neuen Eltern mit Rat und Tat zur Seite und können in Krisensituationen am Vermittlungsprozess mitwirken.
Obwohl die einzelnen Arbeitsbereiche in Föhrenbühl von einander klar abgegrenzt werden können, kommt es zugleich auf die übergreifende Zusammenarbeit an. Letzteres kann nur dann zustande kommen, wenn die Gesamtmitarbeiterschaft bereit ist, sich am Ganzen zu orientiert und jeder Mitarbeiter nicht am eigenen partiellen Arbeitsanteil haften bleibt. In der Zusammenarbeit kommt es dann zum einen auf die gemeinsame fachliche Basis an und zum anderen auf das Interesse am Sozialimpuls heilpädagogischer Gemeinschaftsbildung. Auf einer solchen Grundlage kann dann die berufliche Fachkompetenz im jeweiligen Arbeitsfeld als Heilerziehungspfleger, Sonderpädagoge oder Therapeut aufbauen.
Die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger stellt eine der Hauptqualifikationen dar, über die die Mitarbeiter in den Hausgemeinschaften und Wohngruppen verfügen. Andere haben Ausbildungen als Erzieher, Sozialpädagoge oder Heilpädagoge. Auch Krankenschwestern und Pfleger arbeiten in der Schulgemeinschaft mit, da der Pflegeaufwand und die Anforderung an das Handling von Kindern mit zerebralen Bewegungsstörungen oder die Begleitung von Kindern mit Anfallsleiden ein hohes medizinisch orientiertes Bewusstsein und Können erfordert. Da die realen Anforderungen fast immer höher sind als dasjenige, was in einer Berufsausbildung erworben wurde, liegt ein hoher Weiterbildungsbedarf der Mitarbeiter vor, dem intern und extern entsprochen wird.
Die fachlich ausgebildeten Mitarbeiter werden unterstützt durch Fachschüler des Camphill-Seminars, die, je nach dem Grad der erworbenen Praxiserfahrung, im Lauf der Zeit zunehmend Verantwortung übernehmen. Weitere Mitarbeiter sind Vorpraktikanten, Zivildienstleistende, Teilnehmer des Freiwilligen Sozialen Jahres und junge Menschen, die Interesse an heilpädagogischen Aufgabenstellungen haben.
Die Mitarbeiter in den außerschulischen Bereichen stehen vor der nicht alltäglichen Aufgabe, den Alltag zum heilpädagogischen Geschehen zu machen, in dem das Kind nicht nur Fähigkeiten und Fertigkeiten übend erwerben kann, sondern in welchem es gleichzeitig Lebenserfülltheit erfährt. Für die Mitarbeiter bedeutet dies ein hohes Maß an Flexibilität im Ergreifen der täglichen Anforderungen und zugleich die Aufgabe, Stabilität in langfristig angelegter Arbeit auszubilden.
Unbeschadet der Tatsache, dass Arbeiten im hauswirtschaftlichen und technischen Bereich teilweise von externen Mitarbeitern geleistet werden, gehört die gemeinsame Hausarbeit zu den elementaren Erfahrungsfeldern im heilpädagogischen Alltag der Kinder und Jugendlichen.
In den schulischen Bereichen arbeiten pädagogische Fachkräfte mit unterschiedlichen Ausbildungen: Waldorflehrer mit Zusatzausbildung, verschiedene Fachlehrer, technische Lehrer, Sonderpädagogen und Heilerzieher mit überwiegender Lehrtätigkeit. Klassenlehrer bleiben über mehrere Jahre - möglichst über die ersten acht Schuljahre - mit einer Klasse verbunden.
Auch die Therapeuten verfügen über Fachausbildungen, die sie zum Heileurythmisten, Physiotherapeuten, Musiktherapeuten, Sprachtherapeuten u.a.m. qualifizieren.
Alle Mitarbeiter sind über ihr eigentliches Arbeitsfeld hinaus auch in Aufgaben eingebunden, die sich aus den Anforderungen der Schulgemeinschaft als ganzer ergeben.
Ein wichtiger Ort der Zusammenarbeit im heilpädagogischen Arbeitsfeld sind die regelmäßig stattfindenden Kinderbesprechungen und Kinderkonferenzen. Hier kommen alle diejenigen, die mit einem Kind zu tun haben, zusammen und erarbeiten ein gemeinsames Bild seiner Entwicklung, welches die Zielrichtung für das Handeln des Einzelnen, sei er Heilpädagoge, Lehrer, Arzt oder Therapeut, bestimmt.
Eine Schulgemeinschaft, welche weitgehend auf der Initiativkraft eines jeden Einzelnen beruht, benötigt ihre eigenen, aus sich selbst heraus entwickelten Formen der Zusammenarbeit. Initiative muss dabei im richtigen Verhältnis zu Verantwortung und gegenseitiger Verbindlichkeit stehen.
Die Camphill Schulgemeinschaft Föhrenbühl ist, zusammen mit den Schulstandorten Bruckfelden und Brachenreuthe, im schulrechtlichen Sinne eine staatlich anerkannte Ersatzschule („Heimsonderschule für Geistigbehinderte sowie für Körperbehinderte, die zugleich geistig behindert sind“). Gemäß Schulgesetzgebung sind ein Gesamtleiter und ein Stellvertreter benannt, die die Camphill Schulgemeinschaften als ganzes vertreten. Sie nehmen ihre Aufgaben als Mitglied von Leitungskreisen wahr, in denen Vertreter der verschiedenen Funktions- und Lebensbereiche zusammenwirken (Heimleitung, Geschäftsführung, Schule und Werkstufe, häuslicher und therapeutischer Bereich). Trägerrelevante Entscheidungen werden von je zwei geschäftsführenden Vorständen des Trägervereins «Camphill Schulgemeinschaften e. V.» gemeinsam getroffen.
Dieser funktionell begründeten Form von Leitung steht eine strukturell bedingte gegenüber, die sich aus der gemeinsamen Verantwortung aller Teilhaber an der Föhrenbühler Gemeinschaft herleitet. Sie wird wahrgenommen in den einzelnen Konferenzen und Verantwortungsgruppen der Einrichtung, die für bestimmte Ressorts zuständig sind. Der Ausgleich zwischen funktioneller und struktureller Leitung ist eine besondere Aufgabe der Föhrenbühlgruppe, die als zentraler Ort gemeinsamer Verantwortung gesehen wird.
Die Arbeitsbedingungen einer lebensweltorientierten Schulgemeinschaft können nur unzureichend mit üblichen arbeitsrechtlichen Regelungen erfasst werden. Die Arbeitszeitregelung ergibt sich zunächst aus den Bedürfnissen der seelenpflegebedürftigen Kinder und Jugendlichen. Sie ergibt sich des weiteren aus den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. Die Vergütung und der Urlaubsanspruch sind tariflich geregelt.
Rechtsträger der Camphill Schulgemeinschaft Föhrenbühl ist der als gemeinnützig und mildtätig anerkannte Verein Camphill Schulgemeinschaften (e.V. beim Registergericht Überlingen) mit Sitz in Heiligenberg. Dieser ist auch Träger der Camphill Schulgemeinschaften Bruckfelden und Brachenreuthe, die schulrechtlich Abteilungen der Schulgemeinschaft Föhrenbühl sind.
Im Freundeskreis Camphill e.V. haben sich Angehörige und Freunde mit dem Ziel zusammengeschlossen, die Entwicklung aller Camphill-Einrichtungen in Deutschland ideell und materiell zu unterstützen. Dieser Zusammenschluss ist als Selbsthilfeorganisation Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte. Die Elternvertreter der Camphill Schulgemeinschaften sind Mitglieder des erweiterten Vorstands des Freundeskreises.
Die Jahresrechnung der Camphill Schulgemeinschaft Föhrenbühl erstellt eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Für eine Reihe von wirtschaftlichen und sozialen Fragen werden beratende Persönlichkeiten mit entsprechender Kompetenz herangezogen.
Der Trägerverein Camphill Schulgemeinschaften e. V. ist Mitglied im Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und Soziale Arbeit e. V. sowie im Paritätischen Wohlfahrtsverband.
Die Camphill Schulgemeinschaften pflegen die Zusammenarbeit entweder direkt oder über die oben genannten Organisationen mit der Arbeitsgemeinschaft der Heimsonderschulen in Baden-Württemberg, der Sozialverwaltung des Bodenseekreises, der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe in der Region Bodensee-Oberschwaben, der europäischen Kooperation für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie (ECCE), der internationalen Konferenz für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie (CH Dornach) u. a. m.
Auf wissenschaftlicher Ebene bestehen Verbindungen zu verschiedenen Universitäten und Hoch- und Fachschulen. Die Zusammenarbeit steht in dem Bemühen, die heilpädagogische Arbeit auch auf wissenschaftlicher Ebene darzustellen, sie im Dialog weiter zu entwickeln und sich an aktuellen Fragestellungen zu beteiligen.
Arnim, Georg von: Was bedeutet Seelenpflege?
Die Aufgaben der anthroposophischen Heilpädagogik und Sozialtherapie.
Bad Liebenzell, 1981
Christie, Nils: Jenseits von Einsamkeit und Entfremdung
Gemeinschaften für außergewöhnliche Menschen.
Stuttgart, 1991. Verlag Freies Geistesleben
Denger, Johannes (Hrsg.): Lebensformen in der sozialtherapeutischen Arbeit.
Stuttgart, 1998. Verlag Freies Geistesleben
Grimm, Rüdiger: Die therapeutische Gemeinschaft in der Heilpädagogik
Das Zusammenwirken von Eltern und Heilpädagogen.
Stuttgart, 1991. Verlag Freies Geistesleben
Grimm, Rüdiger: Perspektiven der Therapeutischen Gemeinschaft in der Heilpädagogik.
Bad Heilbrunn 1995. Klinkhardt Verlag
Heinrich, Alfred (Hrsg.): Wo ist mein Zuhause?
Integration von Menschen mit geistiger Behinderung
Stuttgart, 1997. Verlag Freies Geistesleben
König, Karl: Der Impuls der Dorfgemeinschaften.
Stuttgart, 1999. Verlag Freies Geistesleben
Müller-Wiedemann, Hans: Karl König, eine mitteleuropäische Biographie im 20. Jahrhundert
Stuttgart, 1992. Verlag Freies Geistesleben
Müller-Wiedemann, Hans: Heilpädagogik und Sozialtherapie - Idee und Auftrag
In: Zivilisation der Zukunft. Arbeitsfelder der Anthroposophie.
Herausgegeben von H. Rieche und W. Schuchardt.
Stuttgart, 1981. Verlag Urachhaus
Pietzner, Cornelius (Hrsg.): Camphill, 50 Jahre Leben und Arbeiten mit Seelenpflege-bedürftigen Menschen.
Stuttgart, 1991. Verlag Freies Geistesleben (vergriffen)
Konferenz für Heilpädagogik und Sozialtherapie, (Hrsg.):
Vierteljahreszeitschrift: «Seelenpflege» in Heilpädagogik und Sozialtherapie.
CH4143 Dornach, Ruchti-Weg 9.
Einen anschaulichen Einblick vermitteln die Ausgaben 3/92 und 1/99 der Zeitschrift
«lernen konkret»: Anthroposophische Heilpädagogik in Kindergarten und Schule /
Rhythmen in Erziehung, Unterricht und Therapie
Bad Honnef 1992/99. Verlag Dürr & Kessler
Camphill Schulgemeinschaft Föhrenbühl
Föhrenbühlweg 5
D-88633 Heiligenberg-Steigen
Telefon: 07554-8001-0
Telefax: 07554-8001-163
E-Mail: info@foehrenbuehl.de
Internet: http://www.foehrenbuehl.de
Camphill Schulgemeinschaften e.V. (eingetragen in Überlingen)
Kto.Nr. 30 31 374
Sparkasse Salem-Heiligenberg
BLZ 690 517 25